Leistungen
Kfz-Schadengutachten
Bei einem Haftpflichtschaden werden die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet, da sie zum Schadensumfang gehören. Darüber hinaus trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts und oftmals unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihren Mietwagen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, werden wir Ihnen durch unsere professionelle Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Reparaturwerkstätten beiseitestehen. Bei der Begutachtung des Fahrzeugs untersuchen unsere Ingenieure präzise alle Unfallschäden und dokumentieren diese zur Beweissicherung für Sie. Im Anschluss wird ein Gutachten verfasst, das Ihnen und der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden kann. Die Schadenssumme können Sie sich abschließend auszahlen lassen.
Kfz-Kostenvorschläge
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und brauchen einen von unabhängiger Stelle gefertigten Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden?
Sie befürchten bei einem technischen Problem von der Werkstatt übervorteilt zu werden?
Wir erstellen Ihnen gerne Kostenvoranschläge bei Bagatellschäden für alle Fahrzeugtypen.
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